Nachrichten
aus dem Verband
Der Staat im Vorgarten
Bei der kritischen Betrachtung des Insektenschutz-Eckpunktepapiers im Februar-Editorial standen Landwirtschaft und Verbraucher im Focus, hier nun sollen die direkten Auswirkungen dieses „Volksbegehrens-Verhinderungspapiers“ auf den eigenen Garten beleuchtet und im folgenden dritten Teil abschließend noch die Pläne zum Erhalt der Streuobstwiesen hinterfragt werden.
Im Eckpunktepapier wird ein generelles Anwendungsverbot für alle „chemisch-synthetischen“ Pflanzenschutzmittel im Privatgarten gefordert, ohne dass der Begriff „chemisch-synthetisch“ näher definiert wird. Und genau hier beginnt die anscheinend völlig übersehene Problematik: Jedes Pflanzenschutzmittel muss, um überhaupt eine Wirkung zu zeigen, den Zielorganismus besser mehr als weniger „negativ beeinflussen“ und das gilt für „natürliche“ wie für „synthetische“ Pflanzenschutzmittel gleichermaßen. Einer Blattlaus – oder der sie gerade aussaugenden Marienkäferlarve! – ist es nämlich völlig gleichgültig, ob sie an der „natürlichen“ Waschnuss-Seifenlauge erstickt oder an der „synthetischen“ Kaliseife bzw. an einem Mineralöl-Präparat. Wesentlich sinnvoller als diese pressewirksame Gut und Böse-Kategorisierung wäre der Ansatz, wirklich hoch- und bienengiftige „Allround-Insektizide“ aus dem Privatgarten-Angebot herauszunehmen und dafür einige der bisher Profis vorbehaltenen eher nützlingsschonenden Präparate zuzulassen.
Und noch wichtiger …
Harald Schäfer
Aufgepasst! – Verein ohne Vorstand
Aufruf an alle Gartenfreund*Innen