Satzung des Landesverbandes der Gartenfreunde BW
Die Satzung ist die rechtliche Grundlage des Landesverbandes der Gartenfreunde Baden-Württemberg e.V. Sie regelt Zweck, Mitgliedschaft, Organe und Beiträge des Verbandes. Die aktuelle Fassung wurde vom 29. Landesverbandstag am 24. September 2022 in Leinfelden-Echterdingen beschlossen und ist mit der Eintragung beim Registergericht zum 23. Februar 2023 rechtsgültig. Die vollständige Satzung steht am Ende dieser Seite als Download bereit.
Was regelt die Satzung des Landesverbandes?
Die Satzung legt den rechtlichen Rahmen des Verbandes fest. Sie bestimmt unter anderem Name und Sitz, den gemeinnützigen Zweck, die Mitgliedschaft und ihre Beendigung, die Beiträge sowie die Organe des Verbandes und deren Aufgaben. Damit schafft sie die Grundlage für eine verlässliche und transparente Verbandsarbeit.
Der Landesverband führt den Namen „Landesverband der Gartenfreunde Baden-Württemberg e.V." und hat seinen Sitz in Stuttgart. Er ist unter der Nummer 186 im Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen und ist Mitglied im Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e.V. (BKD) sowie im Eigenheimerverband Deutschland e.V.
Zweck und Gemeinnützigkeit
Der Landesverband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung und des Kleingartenrechts nach § 2 Bundeskleingartengesetz. Er ist konfessionell, weltanschaulich und parteipolitisch neutral. Zu den satzungsgemäßen Zwecken gehören insbesondere:
- Förderung der Kleingärtnerei sowie der Planung und Sicherung von Dauerkleingartenanlagen
- Förderung der Garten- und Gartenkultur als Kulturleistung sowie der Volksbildung
- Durchführung von Fachveranstaltungen, Vorträgen, Schnittkursen und Fachberaterlehrgängen
- Förderung der Jugendarbeit, unter anderem über die Deutsche Schreberjugend (DSJ) Südwest
- Gründung und Begleitung von Bezirksverbänden und Ortsvereinen der Gartenfreunde
- Herausgabe von Fachinformationen, etwa über die Webseite des Landesverbandes oder die Mitgliederzeitschrift „Haus und Garten"
Der Verband ist selbstlos tätig und erstrebt keinen Gewinn. Etwaige Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Mitgliedschaft und Beiträge
Mitglieder des Landesverbandes sind in der Regel die Bezirksverbände und Ortsvereine, die denselben gemeinnützigen Zweck verfolgen. Wo kein Bezirksverband besteht, kann ausnahmsweise auch ein einzelner Verein direkt angeschlossen sein. Hinzu kommen Ehrenmitglieder, fördernde Mitglieder und Partnermitglieder.
Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag, über den das Präsidium beziehungsweise der Gesamtvorstand entscheidet. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod, Ausschluss, Streichung oder Auflösung des Verbandes. Ein Austritt ist bis spätestens 30. Juni zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich zu erklären. Die Höhe der Beiträge regelt die Satzung in Verbindung mit den Beschlüssen der Organe.
Organe des Landesverbandes
Die Satzung bestimmt die Organe des Verbandes und ihre Aufgaben. Die wichtigsten sind:
- Der Landesverbandstag als oberstes Organ, das über grundsätzliche Fragen und Wahlen entscheidet
- Der Landesverbandsbeirat zur Beteiligung der angeschlossenen Bezirksverbände und Vereine
- Der Gesamtvorstand für die laufende Leitung und Verwaltung
- Das Präsidium mit Präsident, Vizepräsident, Schatzmeister und Schriftführer
Ergänzt wird die Struktur unter anderem durch den Kassenprüferausschuss, die Frauen- und Jugendarbeit, die Geschäftsstelle sowie eine Vermittlungskommission. Die genauen Zuständigkeiten und Verfahren sind in den jeweiligen Paragrafen der Satzung geregelt.
Satzung herunterladen
Die vollständige, rechtsverbindliche Satzung in der Fassung vom 24. September 2022 steht hier als PDF zum Download bereit. Beim nächsten Landesverbandstag wird eine überarbeitete Satzung beschlossen; nach der Beschlussfassung wird diese Seite entsprechend aktualisiert. Bei Fragen zur Satzung hilft die Geschäftsstelle in Stuttgart unter 0711 715 53 06 oder per E-Mail an info@landesverband-bw.de weiter.
Häufige Fragen zur Satzung
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Satzung des Landesverbandes: Zweck, Mitgliedschaft, Organe und Download.

