Leistungen und Mitgliedschaft beim Landesverband BW

Der Landesverband der Gartenfreunde Baden-Württemberg vertritt die Interessen tausender Gartenfreunde und unterstützt Vereine, Kleingärtner und Hausgartenbesitzer im ganzen Land. Mitglied werden Sie auf zwei Wegen: über eine Fördermitgliedschaft direkt beim Landesverband für 20 € im Jahr oder über die Mitgliedschaft in einem angeschlossenen Kleingartenverein. Beide Wege bringen konkrete Vorteile, von der Mitgliederzeitschrift „Haus und Garten" über vergünstigte Versicherungen bis zur beratenden Begleitung in Garten- und Vereinsfragen.

Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über alle Leistungen des Verbandes und erklärt Schritt für Schritt, wie Sie Mitglied werden, was die Mitgliedschaft kostet und welche Vorteile damit verbunden sind. Wer einen Kleingarten pachten möchte, findet hier außerdem den richtigen Einstieg, denn die Vereinsmitgliedschaft ist Voraussetzung für die Pacht.

Leistungen

Interessenvertretung & Mitgliedsvorteile

  • Vertretung der Interessen der angeschlossenen Mitglieder
  • Vergünstigte Einkaufsmöglichkeiten und Eintrittsgelder
  • Amortisation gezahlter Mitgliedsbeiträge über Rabattpartner des LV sowie der Bezirksverbände und Ortsvereine
  • DURCH RAHMENVERTRÄGE GÜNSTIGE Versicherungsmöglichkeiten:
    • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (HHV)
    • Feuer-, Einbruchdiebstahl-/Vandalismus-, Sturm-/Hagelversicherung (FED)

Rechtliche & organisatorische Beratung

  • Beratung der Einzelvereine in allen vereins- und pachtrechtlichen Fragen
  • Hilfestellung bei der Verwaltung von Kleingartenanlagen (z. B. Pacht, Verkehrssicherheit, Gartenordnung …)

Aus-& Weiterbildung

  • Regelmäßige Schulungen für ehrenamtliche Funktionsträger aller Organisationsebenen (Vereinsrecht, Finanzen, Versicherung, Öffentlichkeitsarbeit …)
  • Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlichen Gartenfachberatern in den Vereinen und Bezirksverbänden (Multiplikatoren)

Gartenbauliche Beratung & Bildung

  • Vorträge, Seminare, Schnittunterweisungen, Lehrfahrten
  • Fachliche Beratung der Vereine und Einzelmitglieder in gartenbaulichen Themen
  • Durch Vortragsveranstaltungen
  • Planung von Hausgärten
  • Grünes „Sorgentelefon“

Kooperation & Öffentlichkeitsarbeit

  • Unterstützung der Kommunen bei:
    • Planung und Bepflanzung öffentlicher Grünflächen
    • Durchführung von Blumenschmuckwettbewerben
    • Planung von Kleingartenanlagen
  • Öffentlichkeitsarbeit und fachliche Beratung auch von Nichtmitgliedern
  • Beteiligung an Landesgartenschauen (Ausstellungsbeitrag, „Grünes Klassenzimmer“, Sonderausstellungen)
  • Beteiligung an Fachmessen
  • Beratung Interessierter in allen gartenbaulichen Themen
  • Bereitstellung umfangreicher und kostenloser Informationsbroschüren auf Messen und Gartenschauen

Wertermittlung & Pachtwesen

  • Unterstützung der Wertermittlung bei Pächterwechsel in Kleingartenanlagen
    • Einheitliche Wertermittlungsrichtlinien (nach Bundeskleingartengesetz)
    • Bereitstellung der Software
    • Kontrollbewertungen bei Streitfällen

Bildungskooperationen

  • Beratung von Vereinen, Schulen und Kindergärten
  • Förderung und Bildung von Kooperationen zwischen Vereinen und Kindergärten bzw. Schulen
  • Beratung von Schulen bei gartenpraktischen Unterrichtseinheiten und Planungen von Schulgärten

Jugendförderung & Integration

  • Förderung der Naturverbundenheit der Jugend, insbesondere gartenbauliche Themen (auch im Rahmen der verbandsinternen Jugendorganisation „Deutsche Schreberjugend“)
  • Förderung des naturgemäßen Gartenbaus als Grundvoraussetzung für den nachhaltigen Umgang mit der Umwelt (Agenda 21)
  • Unterstützung der Integration von Bürgern mit Migrationshintergrund


Publikationen & digitale Präsenz

  • Herausgabe der im Mitgliedsbeitrag enthaltenen Monatszeitschrift „Haus und Garten“ (11 Ausgaben jährlich)
  • Unterhaltung der verbandseigenen Webseite mit aktuellen Beiträgen

Wie werde ich Mitglied beim Landesverband?

Für eine Mitgliedschaft in
unserer Organisation gibt es zwei Möglichkeiten:

Einmal die Fördermitgliedschaft direkt beim Landesverband zu einem Jahresbeitrag von 20,- €, incl.
  • 11 x Mitgliederzeitschrift „Haus und Garten“ im Jahr
  • eine Haushaftpflichtversicherung
  • „Grünes Telefon“ des Landesverbandes.
Zum anderen die Mitgliedschaft bei einem unserer Organisation angeschlossenen Verein zu dessen Konditionen.
 
Bei Interesse an einem Kleingarten können Sie auf der Seite „Organisation“ – „Bezirke“ den für Ihren Wohnort zuständigen Bezirksverband herausfinden, der Sie dann an den nächstgelegenen Verein weitervermittelt, da für die Pacht eines Kleingartens die Mitgliedschaft in einem Verein Voraussetzung ist.
Info- und Anmeldeformular

Welche Vorteile bietet die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft amortisiert sich in der Regel bereits über die Vergünstigungen unserer Rabattpartner sowie der Bezirksverbände und Ortsvereine. Hinzu kommen vergünstigte Einkaufsmöglichkeiten und Eintrittsgelder. Über Rahmenverträge des Verbandes stehen Ihnen außerdem günstige Versicherungen offen:

  • Vergünstigte Einkaufsmöglichkeiten und Eintrittsgelder über Rabattpartner
  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (HHV)
  • Kombinierte Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Vandalismus-, Sturm- und Hagelversicherung (FED)
  • Beratende Begleitung in vereins- und pachtrechtlichen Fragen sowie gartenbauliche Fachberatung
  • Mitgliederzeitschrift „Haus und Garten"
  • „Grünes Telefon" für persönliche Gartenfragen

Mitgliedschaft und Kleingarten-Pacht

Wer einen Kleingarten, auch Schrebergarten genannt, pachten möchte, benötigt die Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein. Der Verein ist Pächter der gesamten Anlage und gibt einzelne Parzellen an seine Mitglieder weiter. Über die Mitgliedschaft sind Sie zugleich in den rechtlichen Rahmen des Bundeskleingartengesetzes eingebunden, der unter anderem den Pachtzins begrenzt und die Wertermittlung bei einem Pächterwechsel regelt. Den passenden Verein in Ihrer Nähe finden Sie über die zuständigen Bezirksverbände.

Kontakt und Anmeldung

Die Geschäftsstelle des Landesverbandes in Stuttgart ist Ihre Anlaufstelle für Fragen zur Mitgliedschaft und für die Anmeldung als Fördermitglied.

Landesverband der Gartenfreunde Baden-Württemberg e.V.
Heigelinstraße 15, 70567 Stuttgart
Telefon: 0711 715 53 06 · Fax: 0711 72 40 66
E-Mail: info@landesverband-bw.de

Info- und Anmeldeformular herunterladen

Häufige Fragen zu Leistungen und Mitgliedschaft

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Mitgliedschaft, Kosten, Vorteilen und Versicherungen.

Wie werde ich Mitglied beim Landesverband der Gartenfreunde Baden-Württemberg?
Es gibt zwei Wege: die Fördermitgliedschaft direkt beim Landesverband für 20 € im Jahr oder die Mitgliedschaft in einem angeschlossenen Kleingartenverein zu dessen Konditionen. Für die Fördermitgliedschaft füllen Sie das Info- und Anmeldeformular aus, das auf dieser Seite als Download bereitsteht. Für die Vereinsmitgliedschaft wenden Sie sich an den für Ihren Wohnort zuständigen Bezirksverband.
Was kostet die Mitgliedschaft beim Landesverband?
Die Fördermitgliedschaft direkt beim Landesverband kostet 20 € pro Jahr. Darin enthalten sind die Mitgliederzeitschrift „Haus und Garten", eine Haushaftpflichtversicherung und der Zugang zum „Grünen Telefon". Die Beiträge der angeschlossenen Vereine legt jeder Verein selbst fest und können daher abweichen.
Welche Vorteile habe ich als Mitglied?
Mitglieder profitieren von vergünstigten Einkaufsmöglichkeiten und Eintrittsgeldern, günstigen Versicherungen über Rahmenverträge, beratender Begleitung in Garten- und Vereinsfragen sowie der Mitgliederzeitschrift „Haus und Garten". In vielen Fällen amortisiert sich der Mitgliedsbeitrag bereits über die Rabatte der Partner des Landesverbandes und der Vereine.
Bietet der Landesverband eine Rechtsberatung an?
Der Landesverband begleitet seine angeschlossenen Vereine in beratender Funktion bei vereins- und pachtrechtlichen Fragen und unterstützt bei der Verwaltung von Kleingartenanlagen. Eine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall ist jedoch zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten und wird vom Verband nicht erbracht.
Brauche ich eine Mitgliedschaft, um einen Kleingarten zu pachten?
Ja. Die Pacht eines Kleingartens setzt die Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein voraus, da der Verein Pächter der gesamten Anlage ist und die Parzellen an seine Mitglieder weitergibt. Den zuständigen Verein in Ihrer Nähe vermittelt Ihnen der jeweilige Bezirksverband.
Was ist der Unterschied zwischen Fördermitgliedschaft und Vereinsmitgliedschaft?
Die Fördermitgliedschaft schließen Sie direkt beim Landesverband ab. Sie enthält Zeitschrift, Versicherung und beratende Begleitung, berechtigt aber nicht zur Pacht eines Gartens. Die Vereinsmitgliedschaft besteht bei einem örtlichen Kleingartenverein und ist Voraussetzung, wenn Sie selbst einen Garten pachten möchten.
Bietet der Landesverband eine Versicherung für Kleingärtner?
Ja. Über Rahmenverträge stehen Mitgliedern günstige Versicherungen offen, darunter die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung (HHV) sowie eine kombinierte Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Vandalismus-, Sturm- und Hagelversicherung (FED). Die Fördermitgliedschaft enthält zusätzlich eine Haushaftpflichtversicherung.