Hausgarten in Baden-Württemberg – Nachbarrecht und Tipps

Der Landesverband der Gartenfreunde Baden-Württemberg e.V. ist Ansprechpartner für Hausgartenbesitzer, Siedler und Eigenheimer in Baden-Württemberg. Als Mitglied im Eigenheimerverband Deutschland e.V. vertreten wir Ihre Interessen in Fragen des Nachbarrechts, der naturnahen Gartengestaltung, der Förderung und der Gemeinschaft.

Ob Sie gerade ein Eigenheim mit Garten erworben haben, Ihren Hausgarten naturnah gestalten möchten oder Fragen zu Grenzabständen und Nachbarrecht haben: Auf dieser Seite finden Sie kompakte Informationen und weiterführende Ressourcen, zusammengestellt vom Landesverband der Gartenfreunde Baden-Württemberg.

Was ist ein Hausgarten – und worin unterscheidet er sich vom Kleingarten?

Ein Hausgarten ist ein privates Grundstück, das direkt an ein Wohngebäude anschließt und dem Eigentümer zur freien Nutzung offensteht. Anders als beim Kleingarten, der in einer Kleingartenanlage liegt und dem Bundeskleingartengesetz unterliegt, gibt es beim Hausgarten keine gesetzlichen Vorgaben zur Bewirtschaftung. Es gelten jedoch in jedem Fall die nachbarrechtlichen Regelungen des Landes Baden-Württemberg.

Siedler und Eigenheimer in BW: Was leistet der Landesverband?

Der Landesverband der Gartenfreunde Baden-Württemberg e.V. ist Mitglied im „Eigenheimerverband Deutschland e.V.“ , München.

Der Landesverband der Gartenfreunde Baden-Württemberg e.V. ist neben dem Eigenheimerverband Bayern e.V. der mitgliedsstärkste Verband im Eigenheimerverband Deutschland e.V.

Unsere Aufgaben und Ziele für die Betreuung unserer Siedler und Eigenheimer können vielgestaltig und weitreichend sein. – Um Ihnen einen entsprechenden Einblick zu vermitteln, stellen wir Ihnen (siehe unten) unsere Informationsbroschüre für Siedler und Eigenheimer vor.

Tipps zu Fördermaßnahme zur energetischen Sanierung oder zum barrierefreien Wohnen finden Sie auf der Mitgliederseite.

Unser Hausgarten ABC – Gestaltungstipps, gartenbauliche Grundlagen und Nachbarrechtliches rund um den Hausgarten finden Sie ebenfalls auf der Mitgliederseite oder in unserem Online-Shop.

Geschichtliches zum Siedlerwesen

Siedler und Eigenheimer zwischen Stadtplanung und Raumordnung

Einleitung:
Sprechen wir als organisierte Siedler und Eigenheimer über unsere Vereinsgeschichte, richten wir uns in der Regel nach Erlebniszeit und Erlebnisraum. In einer Chronik beschreiben wir die Anfänge mit Gründung und Aufbau der Siedlung und des Wirkens seiner Mitglieder bis zum heutigen Tag. Natürlich hat jeder Siedlerverein seine eigene Entwicklung durchgemacht, im Zusammenhang historisch relevanter Maßstäbe jedoch ist das Siedlungswesen in seinem jeweiligen gesellschaftspolitischen Kontext zu sehen. Aus Sicht der historischen Stadtentwicklung bzw. der sich über die Jahrhunderte entwickelnden Stadtplanung und Raumordnung, insbesondere während der letzten 200 Jahre, spielen neben gesellschaftlicher auch wirtschafts- , sozial- u. gesundheitspolitische Hintergründe wichtige Rollen. Die Grundlage zur Durchführung von Siedlungsmaßnahme im genannten Zeitraum ergibt sich meist durch eine mangelnde Versorgungslage größerer Bevölkerungsteile bezüglich einer adäquaten Wohn- und Lebenssituation. Die Fördermaßnahmen zielen auf eine unterstützende Hilfe zur aktiven Selbsthilfe.

Ende des 18. Jh. bis Ende 1. Weltkrieg
Vor der Industrialisierung war Deutschland durch eine flächengebundene Agrarproduktion geprägt.
Das Städtewachstum war relativ gemäßigt. Mit Beginn der industriellen …

Quellen:

Nachbarrecht

Früher gab es mehr miteinander …

auch in den Wohnsiedlungen, wo oft Hecken von beiden Nachbarn auf der gemeinsamen Grenze gepflanzt und nach Absprache gepflegt wurden. Auch die Grenzabstände von Bäumen und Sträuchern wurden eher großzügig gehandhabt und wenn die Äpfel dann auf das Nachbargrundstück gefallen sind, bedankte sich dieser für die Ernte oder gestattete das Betreten seines Grundstücks zum Aufsammeln.

Bei den heutigen kleinen Baugrundstücken sitzen die Menschen dicht aufeinander, man ist nicht mehr aufeinander angewiesen, besteht auf Biegen und Brechen auf „seinem Recht“ und dementsprechend schnell eskalieren sogar Kleinigkeiten zu langwierigen und teuren Rechtsstreitigkeiten, die durch die derzeitige, auf Vergleiche abzielende Rechtsprechung meist nur Verlierer zurücklassen.

Daher gilt als Basis für ein gutnachbarliches Verhältnis der alte Grundsatz: Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu…

In die Praxis übersetzt: Pflanze und baue alles so, dass Du es von Deinem eigenen Grund und Boden aus pflegen kannst.

Vor allem bei Gehölzen sind die Grenzabstandsvorgaben des baden-württembergischen Nachbarrechts für den Innenbereich völlig realitätsfremd und führen nach einigen Jahren zwangsläufig entweder zu Streit oder zu „halbierten“ Großsträuchern und Bäumen mit ruiniertem Zierwert.

Neben der Einhaltung eines der Gehölzendgröße angepassten Grenzabstandes ist auch die richtige Sortenwahl entscheidend, denn von vielen Gehölzarten gibt es kleiner- oder schwächerwüchsige Sorten, die den heutigen Hausgartengrößen besser entsprechen.

Von zunehmender Bedeutung neben den Vorgaben des Nachbarrechts sind die immer detaillierteren Bestimmungen der Bebauungspläne, die teilweise bis in die Bepflanzung der Grundstücke durchgreifen, wobei nicht alle Pflanzgebote sinnvoll sind – beliebt sind z.B. Obst-Hochstämme (8 m Durchmesser und Höhe) als „Ersatz“ für die plattgemachte Streuobstwiese auf einem 300 m2 Neubaugrundstück oder Hecken (!) aus heimischen Gehölzen wie Schlehen (> 3 m), Weißdorn (6 m) und Schneeball (bis 6 m). Auch in einem solchen Fall sollte mit einer kreativen Pflanzenauswahl und einer entsprechenden Platzierung „Grenzüberschreitungen“ vorgebeugt werden.

Aktivitäten in der Gemeinde

Die Gründung von Siedler- und Eigenheimer-Vereine im geschichtlichen Kontext der Programme der öffentlichen/privaten Hand im Wohnungsbau trug zur Sicherung der Grundversorgung und Schaffung einer stabilen Gesellschaft bei.

Junge Familien, die sich allein im Rahmen ihrer Schaffenskraft niemals eine Eigenheim hätten leisten können, wurde die Möglichkeit geboten gemeinschaftlich die Ziele aller (Vereinsmitglieder) umzusetzen – schlicht nach dem Motto der Musketiere: Einer für Alle, Alle für Einen. Zur Optimierung der Kräfte wurden Verbandsstrukturen auf- und ausgebaut.

 
Vereinsaktivitäten
  • Vertretung der Belange der Siedler vor der Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung
  • Vereinfachung von Verwaltungsströmen

Aus den Anfangszeiten lassen sich frühe wichtige Inhalte der gemeinschaftlichen Vereinsaktivitäten zusammenfassen:

  • Bauen und Wohnen
  • Garten und Selbstversorgung
  • Infrastruktur
  • Versicherungswesen

Hier könnte sicherlich eine Fülle von Details aufgezählt werden, an die heute kaum noch jemand denkt. Allein für den Gartenbereich wäre zu nennen:

  • Gemeinschaftlicher Maschinen- und Gerätepark
  • Pflanzentauschbörse
  • Gemeinschaftlicher Einkauf von gartenbaulichen Produkten wie Substrate/Erden, Dünger, Pflanzen, Samen, PSM
  • Fachliche Weiterbildung, Beratung
  • Aktive Hilfe

Da es sich meist erstmals um junge Familien handelte, spielte vor allem der Aufbau von Grundelementen der Siedlungsentwicklung mit der Versorgung durch Banken/Sparkassen, Post, Geschäften und öffentlichem Nahverkehr eine Rolle – was übrigens gerade in Modernen Zeiten wegen  des „Sparwillens von Gemeinden, Institutionen und Wirtschaft“ wieder aktuell ist. Aber auch die Versorgung der Kinder, Betreuung und Bildung, musste mit den Gemeinden auf den Weg gebracht werden.

Gemeinsam arbeiten, gemeinsam Feiern
Wer zusammen etwas aufbaut, schafft Werte, sammelt Erfahrungen, und freudige Ereignisse, die gemeinsam gefeiert werden als Grundlage von Zusammenhalt und Freundschaft.

  • Traditionen schaffen
  • Feste feiern
  • Reisen veranstalten
  • Öffentlichkeit einladen

Leider geht es nicht ewig so weiter. Die Zeit vergeht, Altersstruktur und Schaffenskraft der ersten Generation lässt nach.

Ist der Verein in der Lage soziale Aktivitäten wie

  • Nachbarschaftshilfe
  • „Senioren“-Aktivitäten
  • „Seniorenbestreuung“
  • aufzubauen/zu unterstützen?

 Spätestens hier ist zu erfragen ob ein Siedler- und Kleingartenverein es vermochte, sich zu einem Bürgerverein weiterzuentwickeln, der möglichst alle Bevölkerungsteile anspricht oder als Siedlerverein auf seiner Generationsebene stehengeblieben ist – die Auflösung des Vereins wäre abzusehen.

Mitgliederwerbung /Verjüngung zur Sicherung der Zukunft

Der Zuzug junger Familien bei Weggang der älteren Generation, die Ausweisung weiterer Neubaugebiete bietet alle Chancen der Neugestaltung von Vereinsstrukturen, ihrem Leben und Wirken in der Gemeinde.


Die frühzeitige Einbeziehung von weiteren Themen

  • Generationen übergreifende Aktivitäten
  • Ausweitung gartenpraktischer Fachberatung
    (Kooperationen mit Kindergarten, Schulen)
  • Eingliederung neuer Freizeitaktivitäten
    (vom Schachspiel bis zum Gleitschirmfliegen)
  • Anbieten von Schulungsmöglichkeiten
    (Handy-Kurse, Computer-Kurse, … , „generationenübergreifend“)
  • Integrationsarbeit (Generationshintergrund, Migrationshintergrund)
  • Mitgliederwerbung

…kann der zunehmenden Entfremdung entgegenwirken und neue Begegnungen und Freundschaften entwickeln.

Häufige Fragen zum Hausgarten in Baden-Württemberg

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Hausgarten, Nachbarrecht, Grenzabständen und naturnahem Gärtnern.

Was ist ein Hausgarten?
Ein Hausgarten ist ein privates Grundstück, das direkt an ein Wohngebäude anschließt und dem Eigentümer zur freien Nutzung offensteht. Im Unterschied zum Kleingarten unterliegt der Hausgarten nicht dem Bundeskleingartengesetz und kennt keine Vorgaben zur Bewirtschaftung. Es gelten jedoch die nachbarrechtlichen Regelungen des Nachbarrechtsgesetzes Baden-Württemberg (NRG BW).
Welche Grenzabstände gelten für Bäume und Sträucher in BW?
In Baden-Württemberg regelt das Nachbarrechtsgesetz (NRG BW) die Grenzabstände. Für Sträucher und niedrige Hecken gilt im Regelfall ein Mindestabstand ab etwa 0,50 m zur Grundstücksgrenze; je höher das Gehölz, desto größer der erforderliche Abstand. Die verbindlichen Werte hängen von Pflanzenart und Höhe ab; die genauen Abstände finden Sie in unserer Nachbarrecht-Broschüre und im Glossar.
Wie hoch darf eine Hecke an der Grundstücksgrenze sein?
Die zulässige Höhe einer Hecke hängt vom eingehaltenen Grenzabstand ab: Je näher die Hecke an der Grenze steht, desto niedriger muss sie gehalten werden. Maßgeblich sind die Regelungen des Nachbarrechtsgesetzes Baden-Württemberg. Bei Streit über Höhe oder Rückschnitt empfiehlt sich zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn; die konkreten Vorgaben enthält unsere Nachbarrecht-Broschüre.
Welcher Abstand gilt für Kompost und Hochbeet zur Grenze?
Auch für Kompostbehälter und Hochbeete bestehen in Baden-Württemberg nachbarrechtliche Abstandsregeln, damit der Nachbar nicht durch Geruch oder Beeinträchtigungen belastet wird. Die im Einzelfall einzuhaltenden Abstände sind im Nachbarrechtsgesetz geregelt und in unserer Nachbarrecht-Broschüre zusammengefasst.
Darf der Nachbar überhängende Äste oder Hecken schneiden?
Überhängende Äste und herüberwachsende Wurzeln darf der Nachbar unter bestimmten Voraussetzungen entfernen, wenn sie die Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigen und der Eigentümer sie nach Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist selbst zurückschneidet. Vor einem Rückschnitt sollte das Gespräch gesucht werden. Die Einzelheiten regelt das Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg.
Kann ich als Hausgartenbesitzer Mitglied beim Landesverband werden?
Ja. Der Landesverband der Gartenfreunde Baden-Württemberg e.V. steht sowohl Kleingärtnern als auch Hausgartenbesitzern, Siedlern und Eigenheimern offen. Als Mitglied profitieren Sie unter anderem von beratender Begleitung, dem Hausgarten-ABC, Informationen zu Förderprogrammen sowie dem Magazin „Haus und Garten".
Was bedeutet naturnahes Gärtnern im Hausgarten?
Naturnahes Gärtnern bedeutet, den Garten so zu gestalten und zu pflegen, dass heimische Pflanzen, Insekten, Vögel und andere Tiere einen Lebensraum finden. Konkret: heimische Stauden statt exotischer Einheitspflanzen, biologischer statt chemischer Pflanzenschutz, Regenwassernutzung, Kompostwirtschaft und strukturreiche Gartenelemente wie Totholz oder Steinhaufen.